| |
|
|
| |
AGBs: |
|
| |
|
|
| |
1. Der Mieter bestätigt, die Mietgegenstände in eigenem Namen und
auf eigene Rechnung zu mieten. (Sollten die Rechnungsanschrift von der Besteller/Mieteranschrift
abweichen, so haftet der Besteller/Mieter für die Erfüllung der
Mietforderung). |
|
| |
|
|
| |
2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur zu dem vorherbestimmten
Zweck zu gebrauchen, ihn zu pflegen und instandzuhalten. Dies beinhaltet
u.a. Abschmieren, Motoren-, Hydrauliköl- und Kraftstoffkontrole. Ebenso
besteht die Verpflichtung sofern nicht selbst, nur sachkundige und eingewiesene
Personen, die mit der Maschine vertraut sind, zur Arbeit mit dem Gerät
zuzulassen. |
|
| |
|
|
| |
3. Beschädigungen, Verlust des Mietgegenstandes oder der Zugriff Dritter
auf den Mietgegenstand sind dem Vermieter unabhängig von der Haftungsfrage
unverzüglich mitzuteilen. |
|
| |
|
|
| |
4. Für Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Fahrlässigkeit,
Nichteinhaltung der Bedienungs und Sicherheitsvorschriften sowie der Wartungshinweise
haftet der Mieter uneingeschränkt. Dies gilt auch für den Diebstahl
oder das Abhandenkommen des Mietgegenstands. Der Mieter verpflichtet sich
bei Diebstahl/Abhandenkommen den Neuwert der Mschine an den Vermieter zu
erstatten. |
|
| |
|
|
| |
5. Bei Anmietung eines Mietgegenstands kann der Mieter durch Zahlung einer
Versicherungsbeteiligung - deren Höhe in der jeweils gültigen
Mietpreisliste ausgewiesen ist - seine Eigenhaftung für Schäden
DIE AN DER MASCHINE ENTSTEHEN - auf einen Eigenanteil von 1000 Euro beschränken.
Bei Diebstahl/Abhandenkommen des Mietgegenstandes gilt eine Selbstbeteiligung
des Mieters in Höhe von 25% des Zeitwertes der Maschine als verbindlich
vereinbart. |
|
| |
|
|
| |
6. Mängel am Mietgegenstand müssen bei der Übernahme schriftlich
festgehalten werden, andernfalls gilt der mängelfreie und zum vertragsgemäßem
Gebrauch bestimmte Zustand des Mietgegenstands als vom Mieter anerkannt.
Mängel bei Rückgabe des Mietgegenstands werden schriftlich festgehalten
und sofern sie versicherungstechnisch nicht abgewickelt werden können
separat an den Mieter nach Aufwand weiterberechnet. Der Mieter sichert die
vollständige Zahlung dieser Kosten zu. |
|
| |
|
|
| |
7. Die Mietgegenstände werden im Normalfall gesäubert und aufgetankt
übergeben. In diesem Zustand soll der Mietgegenstand auch wieder zurückgegeben
werden. Andernfalls kommen die in den Mietpreislisten ausgezeichneten Pauschalen
zum Tragen. Sollte aus Zeitgründen v.g. Zustand bei Auslieferung nicht
gegeben sein, muss dies auf dem Mietvertrag vermerkt werden. Die Maschine
kann dann im Übernahmezustand wieder zurückgegeben werden. Abgerechnet
werden in diesem Fall nur Verschlechterungen / Mehrverbräuche gegenüber
dem Übernahmezustand. |
|
| |
|
|
| |
8. Sämtliche Preisangaben der Mietpeisliste verstehn sich zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt. |
|
| |
|
|
| |
9. Der Mietpreis versteht sich grundsätzlich für einen Arbeitstag
(8.00 - 18.00) und insgesamt max. 8 Betriebsstunden laut Betriebsstundenzähler
des Gerätes (sofern vorhanden). Bei Mehrstunden werden die ersten 4
Stunden mit 1/8 des Tagespreises pro Stunde zusätzlich abgerechnet.
Bei mehr als 4 Mehrstunden kommt ein zweiter Tagessatz zur Abrechnung. Der
Mietgegenstand muss spätestens am Folgetag um 7.30 Uhr in ordnungsgemäßem
Zustand wieder angeliefert werden oder zur Abholung bereitstehen. |
|
| |
|
|
| |
10. Wird die Hinterlegung einer Kaution in bar oder per Barscheck vereinbart,
so ist diese bei Übernahme des Mietgegenstandes fällig. Die Höhe
der zu entrichtenden Kaution ist der jeweils gültigen Mietpreisliste
zu entnehmen. Die Kaution wird mit der fälligen Mietforderung verrechnet. |
|
| |
|
|
| |
11. Mietrechnungen sind grundsätzlich in bar bei Anlieferung zu zahlen!
Wird darüber hinaus die Zahlung per Rechnung vereinbart, muss der Mieter
auf dem Mietabwicklungsschein die Abrechnung des Mietvorgangs rechtsverbindlich
durch Unterschrift anerkennen. |
|
| |
|
|
| |
12. Der Mieter verzichtet auf jegliche Schadenerstzansprüche gegen den
Vermieter und stellt den Vermieter von Schadenersatzansprüchen Dritter
frei. |
|
| |
|
|
| |
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand aus dem Mietvertrag ist ausschließlich
der Gerichtsstand des Vermieters. Stand: 11/02 (alle vorherigen AGM verlieren
hiermit ihre Wirkung!) |
|
| |
|
|